Sicherheitsbewusstsein ist der Schlüssel zur Unfallverhütung. Führungskräfte haben hier eine wichtige Vorbildfunktion. Gezielte Sensibilisierungsmassnahmen stärken die Achtsamkeit und reduzieren das Unfallrisiko.
Gemäss UVG Art. 82 und ArG Art. 6 sind Arbeitgeber verpflichtet, alle notwendigen Massnahmen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten zu treffen.
Unternehmen mit besonderen Gefährdungen müssen ihre Massnahmen, Zuständigkeiten und Abläufe im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz dokumentieren.