Arbeiten in luftiger Höhe bergen Risiken – sichern Sie sich und Ihre Mitarbeiter bestmöglich ab und erfüllen Sie die Schweizer Normen!
Gemäss der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV), Artikel 8, sind Arbeiten in der Höhe von über 2 Metern als Arbeiten mit besonderen Gefahren eingestuft. Konkret bedeutet dies:
Neben der VUV sind für die Arbeitssicherheit in der Höhe insbesondere folgende Normen und Richtlinien relevant:
PSAgA-Schulungen: Wir bieten praxisnahe PSAgA-Schulungen nach den Vorgaben der SUVA (mindestens 8 Stunden) an, die Ihre Mitarbeiter optimal auf den sicheren Umgang mit Absturzsicherungssystemen vorbereiten und die relevanten Schweizer Normen und Richtlinien berücksichtigen.
Inhalte der Schulung:
PSAgA-Prüfungen: Wir übernehmen die regelmässige Prüfung Ihrer PSAgA gemäss EN 365 und Herstellerangaben. Mindestens alle 12 Monate muss jedes Teil von einem Sachkundigen geprüft und die Prüfung dokumentiert werden.
Individuelle Beratung: Gerne beraten wir Sie auch bei der Auswahl der optimalen PSAgA für Ihre spezifischen Arbeitsbedingungen und Anlagen unter Berücksichtigung der Schweizer Normen und Vorschriften.
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Arbeitssicherheit. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um das Thema "Sicher Arbeiten in der Höhe" in der Schweiz.