PSAgA und Ihre Verantwortung in der Schweiz

Arbeiten in luftiger Höhe bergen Risiken – sichern Sie sich und Ihre Mitarbeiter bestmöglich ab und erfüllen Sie die Schweizer Normen!

Gesetzliche Grundlagen

Gemäss der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV), Artikel 8, sind Arbeiten in der Höhe von über 2 Metern als Arbeiten mit besonderen Gefahren eingestuft. Konkret bedeutet dies:

  • Absturzsicherung ist Pflicht: Schon ab einer Höhe von 2 Metern müssen Massnahmen zum Schutz vor Absturz getroffen werden.
  • Kollektivschutz geht vor: Priorität haben kollektive Schutzeinrichtungen wie Gerüste (im Hochbau z.B. Fassadengerüstpflicht ab 3 Metern gemäss BauAV), Auffangnetze, Geländer und Hubarbeitsbühnen.
  • Individuelle Schutzausrüstung (PSAgA) nur für geschulte Personen: Der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) wie Auffanggurten und Seilen darf nur durch entsprechend geschulter Mitarbeiter erfolgen.

Schweizer Normen und Richtlinien

Neben der VUV sind für die Arbeitssicherheit in der Höhe insbesondere folgende Normen und Richtlinien relevant:

  • SN EN 363: Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Auffangsysteme. Diese Norm regelt die Anforderungen an Auffangsysteme, die im Falle eines Absturzes den Fall auffangen und die auf den Körper wirkenden Kräfte begrenzen.
  • SN EN 365: Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz - Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanleitungen, Wartung, regelmässige Überprüfung, Instandsetzung, Kennzeichnung und Verpackung. Diese Norm legt fest, wie PSAgA zu prüfen, zu warten und zu lagern ist.
  • SUVA Richtlinien: Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) gibt detaillierte Richtlinien für die Arbeitssicherheit in der Höhe heraus, z.B. zur Ausbildung von PSAgA-Anwendern und zur Rettung von verunfallten Personen. Hierzu gehören unter anderem:

    Wegleitung "Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA)": Diese Wegleitung enthält umfassende Informationen zur Auswahl, Anwendung, Prüfung und Wartung von PSAgA.

    Faktenblatt "Arbeiten mit PSA gegen Absturz": Dieses Faktenblatt gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Sicherheitsaspekte bei der Arbeit mit PSAgA.

Unsere Leistungen für Ihre Sicherheit

PSAgA-Schulungen: Wir bieten praxisnahe PSAgA-Schulungen nach den Vorgaben der SUVA (mindestens 8 Stunden) an, die Ihre Mitarbeiter optimal auf den sicheren Umgang mit Absturzsicherungssystemen vorbereiten und die relevanten Schweizer Normen und Richtlinien berücksichtigen.

Inhalte der Schulung:

  • Gesetzliche Grundlagen und Normen (z.B. VUV, EN 363, EN 365)
  • Auswahl und Anwendung der richtigen PSAgA
  • Gefahrenerkennung und Risikominimierung
  • Rettungstechniken und Erste Hilfe bei Abstürzen

PSAgA-Prüfungen: Wir übernehmen die regelmässige Prüfung Ihrer PSAgA gemäss EN 365 und Herstellerangaben. Mindestens alle 12 Monate muss jedes Teil von einem Sachkundigen geprüft und die Prüfung dokumentiert werden.

Individuelle Beratung: Gerne beraten wir Sie auch bei der Auswahl der optimalen PSAgA für Ihre spezifischen Arbeitsbedingungen und Anlagen unter Berücksichtigung der Schweizer Normen und Vorschriften.

Sprechen Sie uns an!

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Arbeitssicherheit. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um das Thema "Sicher Arbeiten in der Höhe" in der Schweiz.