Fehlt Ihnen der Sicherheitsbeauftragte?

Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kann es schwierig sein, schnell einen neuen SiBe zu finden. Wir springen ein und übernehmen die Aufgaben Ihres Sicherheitsbeauftragten:

  • Ansprechpartner für Ihre Mitarbeitenden
  • Durchführung von Sicherheitsschulungen
  • Sicherheitsbegehungen
  • Überwachung Ihres Sicherheits- und Notfallkonzepts
  • und vieles mehr

Massgeschneiderte Unterstützung

Gemeinsam definieren wir Inhalt und Dauer des Mandats – ganz nach Ihren Bedürfnissen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch!

ASA-Beizug: Was ist das?

ASA steht für Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit.

Die EKAS-Richtlinie 6508 beantwortet alle wichtigen Fragen zum ASA-Beizug. Sie konkretisiert die Pflichten der Arbeitgeber gemäss VUV Art. 11a Absätze 1 und 2 und beschreibt Massnahmen zur Förderung der Prävention von Berufsunfällen und Berufskrankheiten.

Die Richtlinie gibt Auskunft über

  • den genauen ASA-Beizug
  • besondere Gefährdungen (Anhang 1)
  • Organisation und Nachweispflicht bei besonderen Gefährdungen
  • Vorgehen bei fehlendem Fachwissen im Betrieb
  • Beizugspflichtige Betriebe
  • Aufgaben der ASA-Spezialisten (Anhang 2)

Wir unterstützen Sie mit unserem Know-how!

Gemeinsam mit Ihrem SiBe analysieren wir die Situation in Ihrem Betrieb. Ihr SiBe profitiert von unserer Expertise und hat bei Fragen jederzeit einen kompetenten Ansprechpartner.

Sprechen Sie mit uns!

Gerne klären wir Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch.