Instandhaltung von Arbeitsmitteln
Gesetzliche Grundlagen
Die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) schreibt vor, dass Arbeitsmittel gemäss Herstellerangaben fachgerecht instand gehalten werden müssen (Art. 32b). Dazu gehören:
- Inspektion: Regelmässige Kontrolle auf sichtbare Mängel.
- Wartung: Planmässige Pflege und Instandsetzung.
- Instandsetzung: Behebung von Schäden und Mängeln.
Dokumentationspflicht
Alle Instandhaltungsmassnahmen müssen dokumentiert werden.
Besondere Prüfpflichten
Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind oder aussergewöhnliche Ereignisse erlebt haben, müssen zusätzlich geprüft werden.
Wir übernehmen die Prüfung Ihrer Arbeitsmittel
- Einmalige Prüfung: Auf Ihren Wunsch prüfen wir Ihre Arbeitsmittel einmalig.
- Wartungsvereinbarung: Wir übernehmen die jährliche Prüfung und Terminüberwachung Ihrer Arbeitsmittel.
Unsere Leistungen
- Prüfprotokolle in elektronischer Form
- Prüfetiketten an allen geprüften Teilen
Wir prüfen folgende Arbeitsmittel
- Lastaufnahmemittel: Anschlagmittel, Seile, Ketten, Haken, Anschlagpunkte, Klemmen, Traversen etc.
- Leitern und Tritte: Diverse Leiterarten, Tritte, Rollgerüste.
- Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA): Gemäss EN 365.
- Seilanlagen und Steigschutz: Sichtprüfung und Dokumentation gemäss EN 365.
Hersteller
Wir prüfen Fallschutzsysteme von ABS-Absturzsicherungen und Teufelberger. Andere Hersteller auf Anfrage.
Kontaktieren Sie uns
Gerne finden wir gemeinsam die passende Lösung für Ihre Bedürfnisse.