Baustellen- und Montagesicherheit: Jeder Unfall ist einer zu viel.

Im Bauhaupt- und Baunebengewerbe passieren immer noch zu viele Unfälle. Das muss sich ändern!

Ziel: Alle Mitarbeitenden sollen nach der Arbeit gesund nach Hause gehen.

Was sagt das Gesetz?

  • Arbeitgeber: Sind gemäss UVG Art. 82/1 und ArG Art. 6 verpflichtet, alle notwendigen Massnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden zu treffen.
  • Arbeitnehmende: Müssen gemäss UVG Art. 82/3 den Arbeitgeber bei der Unfallverhütung unterstützen, persönliche Schutzausrüstungen benutzen und Sicherheitseinrichtungen richtig gebrauchen.

Wir unterstützen Sie vor Ort.

  • Neutrale Begehungen: Wir führen eine neutrale Baustellen- oder Montageplatz-Begehung durch und dokumentieren die Ergebnisse.
  • Gefährdungsanalyse und Massnahmenplanung: Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Optimierung von Gefahrensituationen durch eine Gefährdungsanalyse und Massnahmenplanung.

Gemeinsam für mehr Sicherheit.

Kontaktieren Sie uns – wir analysieren Ihre Bedürfnisse und erstellen ein individuelles Angebot für Sie.